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Teilfreistellung nach § 20 InvStG einfach erklärt

80 % körperschaftsteuerfrei, 40 % gewerbesteuerfrei. Das klingt zu gut, um legal zu sein. Ist es aber. Warum es diese Regel gibt, wie sie genau funktioniert und wo ihre Grenzen liegen.

Von Lars Wallenhorst · 13. Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Wenn ich mit Geschäftsführern über Firmenliquidität spreche, fällt irgendwann immer dasselbe Wort: Teilfreistellung. Und fast immer folgt derselbe Blick: irgendwo zwischen „nie gehört“ und „klingt nach Trick“.

Beides verständlich. Also nehmen wir die Regel einmal komplett auseinander: Woher sie kommt, was sie konkret bewirkt und, genauso wichtig, was sie nicht kann.

Warum es die Teilfreistellung überhaupt gibt

Die Teilfreistellung ist kein Geschenk des Finanzamts, sondern ein Ausgleich. Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Investmentfonds selbst Steuern: Auf deutsche Dividenden und bestimmte andere Erträge führt der Fonds bereits auf Fondsebene Körperschaftsteuer ab, bevor bei dir als Anleger überhaupt etwas ankommt.

Würden deine Erträge danach noch einmal voll besteuert, wäre dasselbe Geld zweimal beim Finanzamt. Deshalb stellt der Gesetzgeber im Gegenzug einen Teil der Erträge beim Anleger steuerfrei: pauschal, planbar, festgeschrieben in § 20 des Investmentsteuergesetzes.

Das Interessante für Unternehmer: Für Kapitalgesellschaften ist diese Pauschale besonders großzügig ausgefallen.

Die Sätze für Kapitalgesellschaften

Teilfreistellung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Nach § 20 InvStG, abhängig vom Fondstyp
Fondstyp Voraussetzung körperschaftsteuerfrei gewerbesteuerfrei
Aktienfonds mind. 51 % Aktienquote 80 % 40 %
Mischfonds mind. 25 % Aktienquote 40 % 20 %
Renten- und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung. Welche Quote ein Fonds fortlaufend einhalten muss, steht verbindlich in seinen Anlagebedingungen.

Entscheidend ist also der Fondstyp, nicht dein Verhalten als Anleger. Du musst nichts beantragen, keine Frist wahren, keine Gestaltung konstruieren. Kauft deine GmbH Anteile an einem Aktienfonds, gilt die Teilfreistellung automatisch.

Was das effektiv bedeutet: einmal durchgerechnet

Angenommen, deine GmbH erzielt 10.000 € Ertrag. Einmal als Zinsen auf dem Tagesgeld, einmal aus einem Aktienfonds:

10.000 € Ertrag in der GmbH: zwei steuerliche Welten
Vereinfachte Beispielrechnung für eine Kapitalgesellschaft
Zinsertrag (Tagesgeld) Ertrag Aktienfonds
Steuerpflichtig bei der Körperschaftsteuer 100 % (10.000 €) 20 % (2.000 €)
Steuerpflichtig bei der Gewerbesteuer 100 % (10.000 €) 60 % (6.000 €)
Steuerlast gesamt ca. 3.000 € (~30 %) ca. 1.160 € (~12 %)
Vereinfachte Beispielrechnung mit Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Die tatsächliche Belastung hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.

Derselbe Ertrag, weniger als die halbe Steuer. Genau dieser Mechanismus steckt hinter der Rechnung aus dem Beitrag Tagesgeld vs. Aktienfonds für die GmbH, dort einmal komplett mit 500.000 € Anlagesumme durchgespielt.

Wofür die Teilfreistellung gilt (und wofür nicht)

Die Teilfreistellung greift bei allen Ertragsarten aus dem Fonds: bei laufenden Ausschüttungen, bei der sogenannten Vorabpauschale und, oft unterschätzt, auch bei Gewinnen, wenn die Anteile irgendwann verkauft werden.

Sie gilt nicht für Direktanlagen: Einzelne Aktien oder Anleihen im Firmendepot folgen anderen steuerlichen Regeln. Und sie gilt nicht für Fonds ohne ausreichende Aktienquote. Ein Rentenfonds bekommt schlicht 0 %.

Und der wichtigste Punkt, in aller Klarheit: Die Teilfreistellung macht Erträge steuerärmer, aber nicht sicherer. Ein Aktienfonds schwankt, Verluste sind möglich. Eine Steuerregel ist kein Ersatz für die Frage, ob und mit welchem Teil der Liquidität eine Anlage überhaupt sinnvoll ist.

Und privat? Der kleine Unterschied

Auch Privatanleger bekommen eine Teilfreistellung, allerdings deutlich kleiner: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds. Der große Hebel liegt beim Satz für Kapitalgesellschaften. Deshalb lohnt sich das Thema vor allem dort, wo dauerhaft freie Liquidität in einer GmbH liegt: der sogenannten Sockelliquidität. Wie du die sauber ermittelst, zeigt der Beitrag Wie viel Liquidität braucht mein Betrieb wirklich?

Fazit

Die Teilfreistellung nach § 20 InvStG ist kein Schlupfloch, sondern die gesetzlich gewollte Antwort auf eine Doppelbesteuerung. Sie ist für Kapitalgesellschaften ungewöhnlich attraktiv ausgestaltet: 80 % körperschaftsteuerfrei, 40 % gewerbesteuerfrei bei Aktienfonds.

Ob und in welchem Umfang deine GmbH davon profitieren kann, hängt an zwei Fragen: Wie groß ist der dauerhaft freie Teil deiner Liquidität, und passt der Anlagehorizont? Beides lässt sich in 30 Minuten seriös klären.

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