← Alle Ratgeber-Beiträge

Brauchst du dieses Geld überhaupt jemals privat?

Viele Unternehmer wollen Liquidität aus der GmbH ziehen, ohne einen Verwendungszweck zu haben. Es geht um Eigentum, nicht um Bedarf. Das ist nachvollziehbar, hat aber ein Preisschild.

Von Lars Wallenhorst · 5. August 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Wenn in einer GmbH über Jahre Liquidität aufläuft, kommt irgendwann der Reflex: Das Geld soll raus. Auf das private Konto, ins private Depot. Dorthin, wo es sich wie eigenes Geld anfühlt.

Ich stelle an dieser Stelle gern eine Frage, die im ersten Moment unhöflich wirkt:

Wofür genau?

In meinen Gesprächen folgt darauf erstaunlich oft eine Pause. Kein Hauskauf, keine Anschaffung, kein Vorhaben. Kein konkreter Bedarf. Dann geht es nicht um Verwendung, sondern um Eigentum.

Das ist keine Marotte, und ich meine die Frage auch nicht spöttisch. Geld in der GmbH fühlt sich für viele Gesellschafter nicht wie eigenes Geld an. Es steht in einer Bilanz, es hat einen Jahresabschluss, der Steuerberater redet mit. Privat liegt es einfach da. Bei dir.

Nur hat dieses Gefühl einen Preis, und der ist bezifferbar.

Das Preisschild

Vermögen gelangt aus einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich als Gewinnausschüttung zum Gesellschafter. Und die wird beim Gesellschafter besteuert, bei einer natürlichen Person regelmäßig mit rund 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag. Auf eine Million sieht das so aus:

Was eine Ausschüttung kostet, bevor das Geld irgendetwas verdient hat
Je 1.000.000 € Ausschüttung, Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer
Betrag
Ausschüttung aus der GmbH 1.000.000 €
Kapitalertragsteuer inklusive Soli 263.750 €
Was privat ankommt 736.250 €
Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung. Die Belastung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Diese Zahl ist nicht als Drohung gemeint. Sie ist ein Preisschild an einer Tür, die offen bleibt. Du darfst jederzeit hindurchgehen. Du solltest nur wissen, was der Schritt kostet, bevor du ihn aus einem Gefühl heraus machst.

Drei Fragen, die das Gefühl tatsächlich auflösen

Eine Steuerrechnung löst dieses Gefühl nicht auf. Deshalb helfen an dieser Stelle drei andere Fragen weiter.

1. Wem gehört das Geld eigentlich?

Hier lohnt die juristische Genauigkeit, weil sie der Sache hilft. Das Vermögen gehört der GmbH, denn sie ist ein eigenes Rechtssubjekt. Und die GmbH gehört dir. Bei 100 % der Anteile vollständig.

Der Unterschied zum Privatkonto ist also nicht, dass dir etwas weggenommen wurde. Es ist eine andere Verpackung mit anderen Regeln für den Zugriff.

2. Wie kommst du heran, wenn du willst?

Grundsätzlich über einen Gewinnausschüttungsbeschluss. Das ist ein geordneter Vorgang, kein Kraftakt. Die Entscheidung, Vermögen in der Gesellschaft zu lassen, ist damit keine Einbahnstraße.

Ob und wie sich dabei auch bereits investierte Beträge bewegen lassen, ohne eine Anlage aufzulösen, ist eine Frage an deinen Steuerberater. Sie hängt am Einzelfall und gehört sauber geprüft, bevor jemand damit plant.

3. Was kostet es, es sofort zu holen?

Das steht in der Tabelle oben. 263.750 € je Million, bevor das Geld einen einzigen Euro erwirtschaftet hat.

Erst wenn diese drei Punkte geklärt sind, lohnt das Gespräch darüber, wie und worin überhaupt investiert wird. Vorher reden beide Seiten aneinander vorbei.

Die eigentliche Arbeit: sortieren statt entscheiden

Die Frage ist selten „GmbH oder privat". Sie lautet fast immer: Welcher Teil dieses Betrags wird jemals privat gebraucht?

Der Teil mit erkennbarem privatem Bedarf wird ausgeschüttet und privat angelegt. Ruhig und geplant, nicht auf einmal. Der Teil ohne privaten Bedarf bleibt in der Gesellschaft und wird dort angelegt, wo die laufende Besteuerung von Fondserträgen deutlich niedriger ist als privat.

In meinen Gesprächen ist der zweite Teil oft größer, als zunächst angenommen. Besonders dann, wenn der private Lebensunterhalt längst aus dem laufenden Geschäft oder aus Mieteinnahmen gedeckt ist.

Wichtig dabei: Beide Beträge liegen auf verschiedenen Ebenen und sind nicht dasselbe. Was in der Gesellschaft steht, ist gesellschaftsgebundenes Vermögen, kein sofort verfügbares Privatvermögen. Der Vergleich ist trotzdem sinnvoll, solange man dazusagt, welcher Teil wofür gedacht ist.

Der unangenehme Punkt, der dazugehört

Es gibt einen Einwand gegen diesen Weg, und ich halte nichts davon, ihn zu umschiffen.

Eine GmbH haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Ein Wertpapierdepot der Gesellschaft ist Teil dieses Vermögens. Liegt das Depot in der operativen Gesellschaft, steht es damit auch für operative Risiken ein. Je größer der Betrag im Verhältnis zum Geschäftsrisiko, desto wichtiger wird dieser Punkt. Bei größeren Summen ist er oft wichtiger als ein Steuervorteil von einigen Prozentpunkten.

Dafür gibt es strukturelle Antworten, und sie hängen von deiner Situation ab. Welche davon passt, entscheidest du nicht mit mir, sondern mit deinem Steuerberater und gegebenenfalls einem Fachanwalt. Was ich beitragen kann, ist, die Frage früh zu stellen, statt sie erst aufzuwerfen, wenn das Depot schon läuft.

Dasselbe gilt für einen zweiten Punkt, der die Reihenfolge aller Schritte verändern kann: Ist ein Verkauf deiner operativen Gesellschaft in den nächsten Jahren überhaupt denkbar? Wenn ja, gehört diese Information auf den Tisch, bevor irgendetwas aufgesetzt wird. Auch das ist keine Frage, die ich beantworte. Aber sie muss gestellt werden, und in Anlagegesprächen kommt sie noch zu selten auf den Tisch.

Fazit

Vor der Frage, worin investiert wird, steht eine andere: Brauchst du dieses Geld jemals privat?

Wer sie ehrlich beantwortet, stellt oft fest, dass ein erheblicher Teil des Betrags nie privat gebraucht wird. Für diesen Teil ist die Ausschüttung eine teure Antwort auf ein Gefühl, das sich auch anders auflösen lässt.

Und für den Teil, der privat gebraucht wird, ist sie genau richtig. Nur eben bewusst und in der passenden Größe, statt aus dem Reflex heraus komplett.

Sortieren wir den Betrag gemeinsam?

30 Minuten, kostenfrei, ohne Verkaufsdruck. Struktur- und Haftungsfragen gehören zum Steuerberater, die Anlageseite ist mein Teil.

Erstgespräch vereinbaren